Finanzierung, Geschwisterrabatt, Nachlässe

Das Schulgeld (nicht Betreuungsgeld) kann nach Einzelfallprüfung entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums erlassen werden.Ermäßigungen wie z. B. Geschwistervertrag werden entsprechend der nachfolgenden Übersicht gewährt.

Das Schul- und Betreuungsgeldes wurde 2011 abgepasst. Ab dem Schuljahr 2011/12 wurde es neu strukturiert und angepasst.
Eine Differenzierung nach Orientierungsstufe, Sekundarstufe I und II wird nicht vorgenommen.

Schulvertrag (1 Kind) ab SJ 2011/12
Schulgeld 55 EUR
Betreuungsgeld 90 EUR
monatlicher Gesamtbetrag 145 EUR
Geschwisterschulvertrag
(2 oder mehr Kinder)
ab SJ 2011/12
Schulgeld (je Kind) 55 EUR
Betreuungsgeld älteres Kind (ältere Kinder) 54 EUR
Betreuungsgeld jüngeres Kind 90 EUR