Das Schulgeld (nicht Betreuungsgeld) kann nach Einzelfallprüfung entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums erlassen werden.Ermäßigungen wie z. B. Geschwistervertrag werden entsprechend der nachfolgenden Übersicht gewährt.
Das Schul- und Betreuungsgeldes wurde 2011 abgepasst. Ab dem Schuljahr
2011/12 wurde es neu strukturiert und angepasst.
Eine Differenzierung nach Orientierungsstufe, Sekundarstufe I und II wird nicht
vorgenommen.
Schulvertrag (1 Kind) | ab SJ 2011/12 |
Schulgeld | 55 EUR |
Betreuungsgeld | 90 EUR |
monatlicher Gesamtbetrag | 145 EUR |
Geschwisterschulvertrag (2 oder mehr Kinder) |
ab SJ 2011/12 |
Schulgeld (je Kind) | 55 EUR |
Betreuungsgeld älteres Kind (ältere Kinder) | 54 EUR |
Betreuungsgeld jüngeres Kind | 90 EUR |